Die Direktion Handelsschutz (Referat II. Bekämpfung von Umgehungsmaßnahmen) der Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit der Europäischen Kommission veröffentlichte am 18. Dezember 2025 ein Dokument mit dem Titel „Aktenvermerk“. Das Dokument befasst sich mit dem Fortschritt der EU-Antidumpinguntersuchung gegen bestimmte Reifenprodukte chinesischer Herkunft und stellt fest, dass die Europäische Kommission aufgrund der technischen Komplexität des Falles beschlossen hat, vorerst keine einstweiligen Maßnahmen zu ergreifen und die Untersuchung fortzusetzen.
Ermittlungsziele
Neue Luftreifen aus China, insbesondere solche für Pkw (einschließlich Kombis und Rennwagen), Busse oder Lkw mit einem Tragfähigkeitsindex von höchstens 121 .
Einleitung der Ermittlungen
Die Untersuchung wurde am 21. Mai 2025 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2016/1036 (der EU-Antidumping-Grundverordnung) eingeleitet. Diese Verordnung bildet den rechtlichen Kernrahmen für solche Untersuchungen und legt die Verfahren und Standards zur Feststellung von Dumping, zur Bewertung von Schäden und zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen fest.
Mögliche Auswirkungen und die daraus resultierende Aufmerksamkeit
Für chinesische Unternehmen
Sollten Dumping und die daraus resultierende Schädigung letztendlich bestätigt werden, könnte die EU Antidumpingzölle auf die betroffenen chinesischen Reifen erheben, was die Exportwettbewerbsfähigkeit dieser Produkte beeinträchtigen würde. Unternehmen wird empfohlen, den Untersuchungsfortschritt aufmerksam zu verfolgen und ihre legitimen Rechte und Interessen durch Stellungnahmen und die Teilnahme an Probenahmen zu wahren.