Die Generaldirektion Handelsschutz der Europäischen Kommission gab am 18. Dezember 2025 eine Notiz heraus, in der sie erklärte, dass sie aufgrund der technischen Komplexität vorerst keine vorläufigen Maßnahmen in der Antidumpinguntersuchung gegen neue Luftreifen aus Gummi chinesischer Herkunft (für Pkw, Busse/Lkw mit einem Lastindex ≤121) verhängen und die Untersuchung fortsetzen werde. Die am 21. Mai 2025 gemäß EU-Verordnung (EU) 2016/1036 eingeleitete Untersuchung kann bei Bestätigung von Dumping und Schädigung zu Antidumpingzöllen führen und die Exportwettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Chinesische Unternehmen sollten den Fortschritt verfolgen und ihre Rechte durch Stellungnahmen und Stichproben wahren.
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